Limited Gründung - Limited Verwaltung  
Limited Gründung - Verwaltung - Beratung  

Firmengründung in Großbritannien

Willkommen bei interfirm.de

Ihr Partner bei Gründung und Verwaltung einer britischen Limited Gesellschaft.
Der erfolgreiche Einzug der Limited in Deutschland wird sich fortsetzen und den Bekanntheitsgrad dieser Gesellschaftsform weiter erhöhen. Die Limited ist in Großbritannien eine respektable Gesellschaft. Durch ihren Einsatz in Deutschland schaffen Limited Unternehmungen Existenzen, Arbeitsplätze und zahlen hier Steuern.

Wie können wir helfen?

Limited Gründung

Limited Verwaltung

Dienstleistungen und Büroservice


Haftungsbegrenzung im Geschäftsleben

Ein Gewerbetreibender haftet mit seinem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten seiner Geschäftstätigkeit. Persönliches Eigentum kann für daraus entstandene Schulden gepfändet werden.
Man möchte deshalb seine Haftung begrenzen und sucht eine passende Unternehmensform.
Die Entscheidung für eine deutsche Kapitalgesellschaft oder eine Co. KG fordert aber ein relativ hohes Startkapital.
Da bietet sich als Alternative die britische Kapitalgesellschaft (Limited) an. Sie ist wie die GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, verlangt aber kein Mindestkapital und ist ohne Einlagenverpflichtung.

Kreditwürdigkeit der Limited

Von Personen, die der Limited skeptisch gegenüberstehen, wird oft angeführt, die LTD habe im Vergleich zur deutschen GmbH eine geringere Kreditwürdigkeit.
Aus der Sichtweise der Bank sind aber nur zwei Punkte wesentlich:
das nachhaltige Eigenkapital und die Ertragsaussichten des Unternehmens. Bei gleichen Ertragsaussichten schneidet die Limited oberflächlich betrachtet mangels gesetzlich vorgeschriebenem Mindestkapital schlechter ab als die GmbH.
Für die Bank ist es aber nicht entscheidend ob das Unternehmen über 1,50 € oder 25.000,00 € verfügt. In beiden Fällen wird sie sich um ausreichende Sicherheiten für ihr Engagement bemühen.
Denn das Eigenkapital der GmbH ist keineswegs gesichert und der Limited fehlt es.

Haftung des Directors (Geschäftsführer Haftung)

Der Bundesgerichtshof hat am 14.03.2005 entschieden, daß der Geschäftsführer einer englischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited) grundsätzlich nach englischem Recht haftet. (Aktenzeichen AZ: II ZR 5/03)



 


 Wissenswertes
 
Kontoeröffnung
Gewerbeanmeldung
Eintragung in das deutsche Handelsregister
Finanzamt und Steuern in Deutschland
Pflichten der Limited
Voraussetzungen zur Ltd Gründung


Ltd Namensprüfung
Prüfen Sie beim Companies House ob Ihr gewünschter Firmenname noch frei verfügbar ist.
   
Suche WebCheck
     


Haben Sie Fragen?
Telefon (030) 65 70 43 27
Email  Email