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Companies House

Das britische Handelsregister ist für mehr als 2 Mill. Firmen zuständig. Anders als in Deutschland - wo jede mittelgroße Stadt ein Handelsregister hat - gibt es im Vereinigten Königreich von Großbritannien drei zentrale Handelsregister. Das Companies House in Cardiff ist zuständig für die Landesteile England und Wales. Das Handelsregister in Edinburgh für Schottland und das in Belfast für Nordirland. Eine Einsichtnahme in das britische Handelsregister kann Online erfolgen.

Folgende Pflichtmeldungen sind periodisch an das Companies House zu richten:

Annual Return (Jahresbericht)

Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres sendet Companies House, an den Secretary jeder Limited den Formularvordruckbogen Annual Return (Jahresbericht). Anhand des Formulars werden die Stammdaten jeder Gesellschaft einmal jährlich abgefragt. Dieser Vorgang dient zur laufenden Aktualität des Datenbestandes. Der erste Annual Return fragt auch nach dem Geschäftsgegenstand der Firma und den Gesellschaftern. Mit jedem Annual Return wird eine Amtsgebühr in Höhe von £ 30,- fällig (€ 45,-). Diese Preise gelten ab 01.01.2005.

Annual Accounts (Jahresabschluß)

Der buchhalterische Jahresabschluß einer Limited ist dem einer deutschen GmbH nahezu identisch, er besteht aus:

  • Geschäftsbericht der Geschäftsführer (Directors Report), eine von allen Directors unterschriebene Erklärung. Der Company Secretary bestätigt das die Bücher ein wahres Abbild der Geschäftstätigkeit des Jahres sind
  • Bilanz (Balance Sheet) unterschrieben vom Director
  • Gewinn- und Verlustrechnung (Profit and Loss Account)

Die Rechnungslegung der Limited erfolgt aufgrund britischen Rechts nach UK-GAAP und in britischer Währung. Erzielt die Limited Gewinne in Deutschland ist eine Überleitungsrechnung zwischen den beiden Jahresabschlüssen erforderlich.

Abbreviated Accounts (verkürzter Jahresabschluß)

Für eine sogenannte "Small Company" (kleine Gesellschaft) genügt die Abgabe einer Kurzfassung der Bilanz mit Anmerkungen. Diese Erklärung muß zusätzlich zu jeder englischen Körperschaftsteuererklärung (bei englische Betriebsstätte), gegenüber dem Companies House abgegeben werden. Selbst bei Existenz nur einer deutschen Betriebsstätte ist die Kurzfassung der Bilanz  dem Companies House einzureichen.

Ein Auditor-Report entfällt wenn die Gesellschaft weniger als ₤ 1 Mio. Jahresumsatz und weniger als ₤ 1,4 Mio. Anlagevermögen aufweist.

Dormant Accounts (Jahresabschluß ruhende Gesellschaft)

Handelt es sich bei der Limited um eine ruhende Gesellschaft wird Companies House auf einem einseitigen Formularvordruck darüber informiert.