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Grundlagen der Limited

Die "Private Company limited by Shares" (LTD, Ltd., oder Limited) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktienbasis. Sie stellt eine eigene juristische Person dar. Juristische Personen haben eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Unabhängig von den hinter ihr stehenden Organen der Gesellschaft haben sie eigene Rechte, Pflichten und eigene Bankkonten. Die Gesellschaft haftet Dritten gegenüber nur mit ihrem eigenen Vermögen, nicht mit dem Vermögen ihrer Gesellschafter und Organe.
Die britische Limited entspricht strukturell der deutschen GmbH!

1.0 Organe der Limited

1.1 General Meeting (Gesellschafterversammlung)

Die Hauptversammlung der Gesellschaft muß einmal jährlich stattfinden. Anteilseigner üben ihre Rechte im Rahmen der Gesellschafterversammlung aus. Die Hauptversammlung bestellt die Geschäftsführung (Directors), eventuell Rechnungsprüfer (Auditors), faßt Beschlüsse zum Gesellschaftskapital, beschließt Änderungen der Satzung und gegebenenfalls die Auflösung der Gesellschaft.

1.2 Director/Board of Directors (Geschäftsführer, Geschäftsleitung)

Die Befugnisse des Directors (der Geschäftsleitung) ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag (Memorandum and Articles of Association). Dort sind auch die Vorschriften über die Ernennung, Entlassung, Haftung und die sonstigen Pflichten von Mitgliedern der Geschäftsleitung zu suchen. Der Director, oder Managing Director führt die Geschäfte der Limited. Er oder Sie kann jede Nationalität haben. Häufig ist der Director auch Gesellschafter (Shareholder) der Limited.  Zusammengefaßt unterscheidet sich die Rolle des Directors einer Limited kaum von der des Geschäftsführers einer deutschen GmbH.

1.3 Company Secretary (Schriftführer)

Seit Oktober 2006 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben (Companies Act 2006).

2.0 Registered Office (Hauptsitz)

Der Hauptsitz der Gesellschaft im Gründungsland. Per Gesetz müssen Buchführungsunterlagen und die Statutory Registersder Limited am Verwaltungssitz der Gesellschaft vorgehalten werden:
  • Gründungsurkunde
  • Liste der Directors und Secretaries
  • Liste der Shareholders
  • Liste der aufgenommenen Darlehen
  • Liste der von den Directors gehaltenen Beteiligungen
  • Buchführungsunterlagen (müssen 3 Jahre lang vorgehalten werden)

3.0 Share Capital (Nominalkapital) und Haftung

Es ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben. Weist die Satzung ein freiwilliges Mindestkapital auf, muß dieses nicht sofort aufgebracht werden. Bar- und Sacheinlagen sind möglich. Eine Bewertung der Sacheinlagen ist anders als in Deutschland nicht erforderlich. Üblicherweise wird aber eine Summe von ₤ 100 Share Capital festgelegt, aufgeteilt in 100 Aktien zu je einem britischen Pfund (₤).
  • Share Capital: das durch Gesellschafterbeschluß genehmigte autorisierte Gesellschaftskapital
  • Issued Capital: das in Anteilscheinen ausgegebene Haftungskapital
Zum Beispiel beträgt das Haftungsrisiko der Gesellschafter ₤ 2,00, wenn zwei Anteilscheine zu je ₤ 1,00 ausgegeben wurden.
Haftung: Keine persönliche Haftung der Gesellschafter. Haftungsbeschränkung auf das eingezahlte Gesellschaftsvermögen. Durchgriffshaftung nur in Ausnahmefällen, etwa bei Straftaten.

4.0 Geschäftsbriefe

Das Briefpapier muß nach britischem Recht mindestens enthalten:
  • Name der Limited
  • Handelsregisternummer
  • Ort der Registrierung
  • Adresse des Registered Office
und kann zusätzlich den Namen und die Adresse einer ausländischen Repräsentanz oder Niederlassung aufweisen.