Bei der Gründung eines Tochterunternehmens entsteht ein rechtlich selbständiges Unternehmen. Alleingesellschafter bzw. Aktieninhaber kann auch ein ausländischer Unternehmer sein. Ebenso bestehen keine handelsrechtlichen Bedenken dagegen, daß der Geschäftsführer ausländischer Staatsbürger ist und sich unter Umständen gar nicht in Deutschland aufhält. Das Mindestkapital der GmbH beträgt ca. € 25.000,-, das der AG ca. € 50.000,-. Die Gesellschaft firmiert und bilanziert selbständig.
Erfolgt die Gründung durch zwei Personen, oder zwei Limiteds als Gründungsgesellschafter sind zunächst nur € 12.500,- erforderlich. Die Gründer haften aber gesamtschuldnerisch für den Rest. |