Limited  Beratung und Gründung  
Limited Gründung - Verwaltung - Beratung  

Die Limited im Mutterland

Die Limited mit nur britischer Betriebsstätte

Folgerichtig werden dann folgende Gegebenheiten zutreffen:

  • der Director wird seinen tatsächlichen Wohnsitz in UK haben
  • gleiches gilt für die Gesellschafter
  • eine echte Büroadresse mit Telefon und Telefax, etc. wird in UK vorliegen
  • es wird ein Konto in UK vorhanden sein
  • die geschäftliche Korrespondenz, Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, etc. wird über UK erfolgen

Wird dieses Unternehmen nun z. B. in Deutschland tätig - ohne eine Betriebsstätte auszulösen - geschieht das in der ersten Phase meist über die:

Errichtung einer Repräsentanz
Die Repräsentanz ist eine Grundeinheit eines Unternehmens im Ausland, ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Im Unterschied zu Auslandsniederlassungen handelt es sich dabei um kleine Büros, deren Hauptaufgaben in der Marktforschung, der Kontaktpflege und im After-sale-Service liegen. Eine Gewerbliche Tätigkeit im Sinne der deutschen Gewerbeordnung ist nicht erlaubt.

Wenn das Büro eines Unternehmens in Deutschland als Bestandteil der eigenen Organisation selbst gewerblich tätig wird, ist es rechtlich als Betriebsstätte einzuordnen, die gewerblich anzumelden ist.

Handelsvertreterlösung
Es wird ein Repräsentanz (Büro) eröffnet, das von einem externen und entsprechend beauftragten selbständigen Gewerbetreibenden (bspw. Handelsvertreter) geleitet wird. In diesem Fall erfolgt keine eigenständige gewerbliche Betätigung des ausländischen Unternehmens in Deutschland.

Weitere Möglichkeiten - ohne in Deutschland eine Betriebstätte auszulösen - sind:

Die Limited wird Gesellschafter einer deutschen GmbH
Die Anmeldung muß über einen Notar ins deutsche Handelsregister eingetragen werden.

Die Limited als Besitzgesellschaft
Der Limited werden Immobilien, Maschinen, immaterielle Güter (Patente, Gebrauchsmuster, Schutzrechte, Domain-Namensrechte) übertragen.

Die Limited als internationale Handelsgesellschaft
Grenzüberschreitende Ausübung von Handelsgeschäften.

Gesellschaftssteuern


Körperschaftsteuersätze in Großbritannien
  Gewinn Steuersatz
Eingangssteuersatz 0 bis 10.000 GBP 0%
progressive
Steigerung
10.001 bis 50.000 GBP 0 bis 19%
Mittelstandssatz 50.001 bis 300.000 GBP 19%
progressive
Steigerung
300.001 bis 1.500.000 GBP 19 bis 30%
Endsatz 1.500.000 GBP oder mehr 30%

Gewerbesteuer: gibt es nicht


 
Kontakt
phone (030) 65 70 43 27
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