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Gewerbeanmeldung

Alle gewerblichen Betätigungen eines Tochterunternehmens, einer Zweigniederlassung oder einer Betriebsstätte müssen aus gewerberechtlichen Gesichtpunkten bei dem zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dem Gewerbeamt sind dabei in aller Regel folgende Unterlagen vorzulegen:

Ausweisdokumente für die Person des Antragstellers:
  • Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepaß
  • Gegebenenfalls Nachweis der Bevollmächtigung zum Handel für einen Dritten
  • bei Geschäftsführer, Vorstand oder Prokurist: Handelsregisterauszug des Unternehmens
  • Gegebenenfalls Erlaubnisse (z. B. Handwerkskarte, Maklererlaubnis)

Nachweise für das Unternehmen:

Bei Eintragungsunterlagen aus einem ausländischen Handelsregister ist zusätzlich eine Übersetzung vorzulegen. Bei einem ausländischen Unternehmen werden eine Inlandsbevollmächtigung sowie eine inländische Anschrift verlangt. Der Inlandsbevollmächtigte hat eine auf ihn lautende Vollmacht vorzulegen.

Ihr Gewerbe können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Gewerbestelle Ihrer Gemeinde anmelden. Die Anmeldegebühr liegt z. Zt. in Berlin bei ca. €31,-.