|
|
Bankkonten eröffnen
Kontoeröffnung auf den Namen der Firma |
1. Deutschland |
Für die Kontoeröffnung bei deutschen Geldinstituten reichen der Nachweis der Existenz der Gesellschaft, die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers und eine deutsche Betriebsstätte der Limited meist aus. Einige Institute fordern zusätzlich einen Gesellschafterbeschluß der die Kontoeröffnung in Deutschland beschließt.
Kapitalgesellschaften unterhalten Konten im und auf den Namen der Gesellschaft. Ist die "SCHUFA des Geschäftsführers im Eimer" spielt das bei der Kontoeröffnung keine Rolle - oder sollte es zumindest nicht. Von einigen Instituten werden dem Geschäftsführer bei der Kontoeröffnung trotzdem der Schufa-Antrag zur Unterschrift vorgelegt.
Da hilft nur das Aufsuchen eines anderen Geldinstituts.
Weiter helfen können wir mit der Vermittlung eines deutschen Online Bankkontos - ohne Schufa-Abfrage des Directors. |
2. in Großbritannien |
Üblicherweise muß der Director persönlich die Kontoeröffnung auf den Namen der Firma vornehmen.
Für die Limited muß die Gründungsurkunde, der Gesellschaftsvertrag und ein aktueller Handelsregisterauszug vorgelegt werden. Zur Identifikation des Directors sind die folgenden Unterlagen nötig:
- Reisepaß
- Original einer aktuellen Strom- oder Telefonrechnung adressiert an den Wohnsitz des Antragstellers
- ein Bankreferenzschreiben über das Vorhandensein eines aktiven Kontos (Firma oder Director)
Die Neueröffnung eines Firmenkontos bei einer englischen Großbank, ohne England Reise des Directors, bieten wir als vollständige Serviceleistung an. Installationszeit bis zum aktiven Konto: zwei Wochen. Nettopreis 499,00 Euro.
|
|
|
Kontakt
 (030) 65 70 43 27
|
|
|