Limited  Beratung und Gründung  
Limited Gründung - Verwaltung - Beratung  

Pflichten der Limited

Deutschland
  • Anmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt
  • Anmeldung beim örtlich zuständigen Finanzamt
  • Eintragung in das deutsche Handelsregister
  • Anmeldung bei der Berufgenossenschaft - falls sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt werden
Großbritannien
  • Annual Return - Einreichung des Jahresberichts
  • Annual Accounts - Abgabe des Jahresabschlusses
  • Tax-Return - Abgabe der englischen Körperschaftssteuer-erklärung
Pflichten des Directors

Der Director steht dem Companies House gegenüber in persönlicher Verantwortung für die pünktliche Einreichung folgender jährlich abzugebender Berichte und Meldungen:
  • Annual Return
  • Annual Accounts
  • Meldung der Sitzverlegung des Registered Office
  • Meldung über Neu- oder Abberufung von Direktoren oder Schriftführern
 
Kontakt
phone (030) 65 70 43 27
mail  Email