Irische Limited gründen

In wenigen Schritten zur Limited Gesellschaft

Schlechtes Handelsabkommen

Das BREXIT Verhängnis

Das Vereinigte Königreich hat die EU verlassen. Mit einem denkbar schlechten Handelsabkomem werden Niederlassungen mit virtuellem Büro sich selbst überlassen. Wir dachten das zumindest so etwas wie ein deutsch/amerikanisches Freundschaftsabkommen ausgehandelt wird.
Aber die Engländer haben nichts ausgehandelt.
Als einzig geeignete EU-Gesellschaftsform verbleibt die irische Limited.

Was können wir für sie tun?

Eine Firma gründen, verwalten, oder Dienstleistungen bestellen.

Limited Gründung

Online.
In nur wenigen Schritten ist die Dateneingabe vollzogen.
Die Registrierung der Gesellschaft erfolgt gewöhnlich innerhalb von
zwei Tagen.
Überzeugen Sie sich selbst!

Limited Verwaltung

Der Secretary Service erstellt ordnungsgemäß die jährlich vom britischen/irischen Handelsregister und Finanzamt geforderten Veröffentlichungen und Erklärungen. Optional wird der Jahresabschluss zur Veröffentlichung an den Bundesanzeiger übermittelt.

Assistenz

Lieferung legalisierter Dokumente, wie beispielsweise das Certificate of Good Standing mit Apostille. Übertragung von Geschäftsanteilen, Ab- und Neuberufung von Organen, Änderung des Firmen Namen, Wiederherstellung einer gelöschten Gesellschaft, Kapitalerhöhung.

Firmennamen Prüfung

Hier prüfen Sie ob ihr Wunschname noch frei ist

IRL

Companies Registration
Office


UK

Companies
House


Firmen Registrierung (Gründungspakete)

Hier können Sie Ihre
Limited gründen
und Serviceleistungen auswählen

Flagge Irland Irische Limited
ab 524,00 €
Registrierung Registered Office Stellung des Secretary Secretary Service  
Flagge Vereinigtes Königreich Britische Limited
165,00 €
Registrierung Registered Office      

Handelsregister Auszug (mit Apostille)

Hier bestellen Sie einen Handelsregisterauszug. Beglaubigt und optional mit Apostille und beglaubigter Übersetzung

IRL

Company Printout


UK

Certificate of Good Standing


Information über die Gesellschaftsformen

Wichtige Umstände die man über juristische Personen wissen sollte.

Irland - Behörden, Rechtsformen, Zweigniederlassung, Pflichten


Übersicht

Die Republik Irland ist seit dem 1. Januar 1973 EU-Mitgliedsland. Die Währung ist der Euro (EUR).

Die Irish Limited ist eine Unternehmensform in Irland, die auch als "Private Limited Company" (Ltd) bezeichnet wird. Sie ist eine sehr beliebte Unternehmensform in Irland, da sie einfach zu gründen, flexibel und als Irische Betriebsstätte steuerlich vorteilhaft ist.
Hier sind einige wichtige Merkmale der Irish Limited:
Gründung: Die Gründung einer Irish Limited ist vergleichsweise einfach und kann innerhalb von ein paar Tagen abgeschlossen werden. Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen, was bedeutet, dass das Unternehmen mit einer geringen Investition gestartet werden kann.
Haftung: Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz des Unternehmens die persönlichen Vermögenswerte der Aktionäre geschützt sind.
Steuern: Die Irish Limited bietet steuerliche Vorteile, insbesondere für Unternehmen mit hohen Gewinnen. Der Körperschaftsteuersatz in Irland beträgt 12,5%, was im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ niedrig ist.
Flexibilität: Die Irish Limited bietet eine große Flexibilität in Bezug auf die Strukturierung des Unternehmens. Es können verschiedene Klassen von Aktien ausgegeben werden, und es gibt keine Einschränkungen bei der Übertragung von Aktien.
Regulierung: Die Irish Limited unterliegt der Regulierung durch das Unternehmenregister (Companies Registration Office), das dafür sorgt, dass alle Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen.

Insgesamt ist die Irish Limited eine attraktive Option für Unternehmer, die ein Unternehmen in Europa gründen möchten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Unternehmensstruktur und Steuerregelungen je nach Land und Branche unterschiedlich sind.

Behörden

1. Companies Registration Office (Irisches Handelsregister)

Logo CRO Irland

Die Republik Irland hat am 1. Juni 2015 ein völlig neu überarbeitetes Gesellschaftsrecht in Kraft gesetzt.

COMPANIES ACT 2014 ersetzt COMPANIES ACTS 1963–2013.

Die weitaus meisten irischen Gesellschaften sind in der Rechtsform Private Company Limited by Shares im irischen Unternehmensregister Companies Registration Office registriert.

Das Companies Registration Office ist die zentrale Sammelstelle für öffentlich-rechtliche Informationen über irische Unternehmen und Firmennamen. Das CRO arbeitet unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Unternehmen, Handel und Beschäftigung. Seine Entsprechung ist das Britische Companies House.

Ab 2019 müssen zusätzlich die Namen der wirtschaftlich Berechtigten einer irischen Gesellschaft veröffentlicht werden.

Jedes irische Unternehmen muss folgende Aufgaben erfüllen:

  • Abgabe des Annual Return (im ersten Geschäftsjahr sind 2 Annual Returns erforderlich)
  • Abgabe der Financial Statement (ab dem 2. Geschäftsjahr)

Annual Return: In Irland sind alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung verpflichtet, einen Jahresbericht beim Companies Registration Office (CRO) einzureichen. Dieser Bericht ist ein Dokument, das Informationen über die Geschäftsführer, die Aktionäre und die Jahresabschlüsse des Unternehmens enthält. Der Jahresbericht muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Jahrestag der Gründung der Gesellschaft eingereicht werden. Wird der Jahresbericht nicht fristgerecht eingereicht, können Strafen verhängt und das Unternehmen aus dem Register gestrichen werden. Der Jahresbericht kann online über die Website des CRO oder in Papierform eingereicht werden. Die Kosten für die Einreichung des Jahresberichts variieren je nach Größe des Unternehmens. Neben dem Jahresbericht müssen Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Irland auch einen jährlichen Jahresabschluss beim Companies Registration Office einreichen. Diese Jahresabschlüsse umfassen eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und einen Bericht der Geschäftsführung.

Financial Statement: Als irische Limited muss das Unternehmen gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Companies Act 2014 seine Jahresabschlüsse erstellen und veröffentlichen. Die folgenden finanziellen Aussagen müssen erstellt werden:

  1. Bilanz (Balance Sheet): Die Bilanz gibt einen Überblick über die Vermögenswerte, Schulden und das Eigenkapital des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
  2. Gewinn- und Verlustrechnung (Profit and Loss Statement): Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Erträge und Aufwendungen des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise ein Jahr.
  3. Eigenkapitalveränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity): Die Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt die Veränderungen im Eigenkapital des Unternehmens im Laufe eines Jahres, einschließlich Gewinne oder Verluste, Dividenden und Kapitalerhöhungen.
  4. Kapitalflussrechnung (Cash Flow Statement): Die Kapitalflussrechnung zeigt die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens im Laufe eines Jahres und zeigt, wie das Unternehmen seine Liquidität verwaltet.

Diese finanziellen Aussagen müssen den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften entsprechen, einschließlich der International Financial Reporting Standards (IFRS) oder der Generally Accepted Accounting Principles (GAAP).

Unser Secretary Service erledigt diese Aufgaben.


2. Revenue (Irisches Finanzamt)

Logo Revenue Irland

Der Körperschaftsteuersatz einer Irischen Betriebsstätte beträgt 12,5%. Gewerbesteuer gibt es nicht.

Aber diese Punkte, zur Anerkennung einer irischen Betriebsstätte, müssen erfüllt werden:

  • der Ort der geschäftlichen Willensbildung muss in Irland liegen, und
  • eine "echte" Betriebsstätte, mit wirtschaftlicher Tätigkeit, muss in der Republik Irland liegen

Das heißt der Hauptwohnsitz des Director muss in Irland sein. Die Beweislast gegenüber dem deutschen Finanzamt liegt beim Unternehmer.

Jedes Jahr muss gegenüber REVENUE der Jahresabschluss eingereicht werden.

Unser Secretary Service erledigt diese Aufgabe.

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer:

Im Deutschland ist der Körperschaftsteuersatz 15,0%, plus Gewerbesteuer, von durchschnittlich 15,0%, also insgesamt zirka 30,0%.

Umsatzsteuer: Als deutsche Betriebsstätte unterliegt die Limited den deutschen Gesetzen. Für kleine Gesellschaften gilt die Kleinunternehmerregelung. Der Schwellenwert für die MwSt-Registrierung, wurde am 01.01.2020, von 17.500 € auf 22.000 € heraufgesetzt.

Irische Privat Company Limited by Shares

Die Limited by Shares ist die häufigste Gesellschaftsform in der Republik Irland.
Gegründet wird das Unternehmen nach dem neuen irischen Gesellschaftsrecht. Das irische Gesellschaftsrecht wurde mittlerweile grundlegend reformiert und ist am 1. Juni 2015 als Companies Act 2014 in Kraft getreten. Die neuen Limiteds haben nun uneingeschränkte Befugnisse, jegliche Geschäftstätigkeiten auszuüben und jede Art von Geschäft abzuwickeln.

Dadurch wurde es möglich eine Firma mit nur einem Director zu gründen. Zuvor waren es mindestens zwei. Zusätzlich musste ein Director seinen Hauptwohnsitz in Irland haben.

Folgende Merkmale gelten nach dem neuen Recht für diesen Gesellschaftstyp:

  • eine Private Limited darf nur einen Director und muss einen Secretary haben
  • Director und Secretary dürfen nicht die gleiche Person sein
  • das Mindestalter von Director/Secretary muss mindestens 18 Jahre sein
  • die Limited hat statt einer Satzung nun eine Konstitution
  • der Firmenname muss mit dem Wort Limited enden, Abkürzungen sind nicht erlaubt

Eine Zweigniederlassung kann in das örtliche Handelsregister eingetragen werden.

Irische Limited by Guarantee

Die Limited by Guarantee wird von gemeinnützigen, nicht gewinnorientierten Firmen verwendet, die als juristische Person auftreten möchten.

  • die Limited by Guarantee muss zwei Directors und ein Mitglied haben das bürgt (in der Regel 1 Euro). Der Bürge kann einer der Directors sein. Der "federführende Director" ist zugleich Mitglied und lässt sich vom anderen Director eine Vollmacht (Einzelvertretung) erteilen, damit er die Gesellschaft alleine vertreten kann. Dadurch ist gewährleistet das der zweite Director (jemand aus dem Verwandten- oder Freundeskreis) nicht allein gegenüber Dritten bindende Willenserklärungen, im Namen der Gesellschaft, abgeben kann.
  • Da es keine Gesellschaftsanteile gibt, können Gläubiger auch keine Anteile pfänden!
  • Director und Secretary dürfen nicht die gleiche Person sein
  • Director und Secretary müssen mindestens 18 Jahre alt sein
  • die Limited hat statt Gesellschaftsvertrag nun eine Konstitution

Eine Zweigniederlassung kann in das örtliche Handelsregister eingetragen werden.

Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung einer irischen Limited (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland ist eine Möglichkeit für das Unternehmen, seine Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt auszudehnen, ohne eine separate deutsche Gesellschaft gründen zu müssen.

Um eine Zweigniederlassung in Deutschland zu eröffnen, muss das irische Unternehmen zunächst eine notariell beglaubigte und ins Deutsche übersetzte Gründungsurkunde, Satzung, Irischen Handelsregisterauszug, vorlegen. Außerdem müssen alle Unterlagen, die in der Geschäftssprache des Unternehmens vorliegen, ebenfalls ins Deutsche übersetzt werden.

Weiterhin müssen alle Formalitäten erfüllt werden, die auch bei der Gründung einer deutschen Gesellschaft notwendig sind. Dazu gehört die Anmeldung der Zweigniederlassung beim Handelsregister, die Gewerbeanmeldung, die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Beantragung einer Steuernummer.

  • Handelsregister (Eintragung in Deutschland nur notariell)
    Eine Limited muss nicht zwangsläufig in das deutsche Handelsregister eingetragen werden. Die Entscheidung hängt davon ab, ob die Limited eine Niederlassung in Deutschland betreibt oder nicht.
    Wenn die Limited in Deutschland eine feste Niederlassung hat, muss sie nach dem deutschen Recht im Handelsregister eingetragen werden. Eine Niederlassung wird in der Regel dann angenommen, wenn die Limited in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält, Mitarbeiter beschäftigt oder Geschäfte tätigt.
    Allerdings können auch andere Behörden und Ämter auf eine Eintragung hinwirken, und insbesondere die Gewerbeämter machen das auch gerne. Nicht selten wird als Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung ein deutscher Handelsregisterauszug gefordert und eine Anmeldung ohne Registerauszug verweigert. Gleiches gilt für Finanzämter und die Erteilung einer deutschen Steuernummer für die Limited. In solchen Fällen führt an einer Handelsregistereintragung kein Weg vorbei, da eine Gewerbeanmeldung für die deutsche Zweigniederlassung einer Limited Company und eine deutsche Steuernummer in jedem Fall erforderlich ist.

    Wenn die Limited jedoch keine Niederlassung in Deutschland hat, sondern lediglich grenzüberschreitend tätig ist, ist eine Eintragung im deutschen Handelsregister nicht erforderlich. In diesem Fall kann die Limited in ihrem Heimatland eingetragen bleiben und in Deutschland tätig sein, ohne im deutschen Handelsregister registriert zu sein. Allerdings können für die grenzüberschreitende Tätigkeit bestimmte gesetzliche Vorschriften und Regularien zu beachten sein.
  • Finanzamt
    Wenn Sie in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie eine Steuernummer beantragen.
    Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen, um eine Steuernummer zu beantragen:
    Registrieren Sie Ihr Unternehmen beim zuständigen Finanzamt. Sie können das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen, das Sie beim Finanzamt oder online finden können.
    Geben Sie alle erforderlichen Informationen an, einschließlich Ihrer persönlichen Daten, der Art Ihrer Tätigkeit, des geplanten Geschäftsumfangs und des voraussichtlichen Gewinns.
    Das Finanzamt wird Ihre Angaben prüfen und Ihnen dann eine Steuernummer zuweisen.
    Sobald Sie Ihre Steuernummer erhalten haben, müssen Sie alle Steuererklärungen und Steuerzahlungen fristgerecht einreichen.
    Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung einer Steuernummer je nach Region und Tätigkeit unterschiedliche Anforderungen und Prozesse haben kann. Es ist daher ratsam, sich bei Ihrem örtlichen Finanzamt zu erkundigen oder einen Steuerberater um Hilfe zu bitten.
  • Gewerbeamt
    Die deutsche Zweigniederlassung der Limited muss auch beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Die Zweigniederlassung einer irischen Limited in Deutschland ist rechtlich gesehen keine eigenständige juristische Person, sondern Teil des irischen Unternehmens. Das bedeutet, dass das irische Unternehmen für alle Schulden und Verpflichtungen der Zweigniederlassung haftet.

Deutschland: Pflicht zur elektronischen Identifikation
In Deutschland setzt das DiRUG die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1151 in deutsches Recht um und ist am 01.08.2022 bundesweit in Kraft getreten.

Irland: Neue Pflicht zur Identitätsüberprüfung für Direktoren

Der Companies (Corporate Enforcement Authority) Act 2021 enthält eine Bestimmung, nach der die Direktoren irischer Unternehmen verpflichtet sind, auf bestimmten Dokumenten, die dem Companies Registration Office (CRO) vorgelegt werden, ihre Personal Public Service (PPS)-Nummern anzugeben, um die Überprüfung der Identität eines Direktors zu ermöglichen.

Das CRO hat angekündigt, dass diese Anforderung ab dem 23. April 2023 in Kraft tritt.

  • Was bedeutet dies für Direktoren?
    Alle Geschäftsführer irischer Unternehmen müssen dem CRO ihre Personal Public Service (PPS)-Nummer mitteilen, wenn sie die folgenden Formulare einreichen:
    Formular A1 - Antrag auf Gesellschaftsgründung;
    Formular B1 - Jahresbericht;
    Formular B10 - Änderung der Geschäftsführer oder ihrer Angaben; und
    Formblatt B69 - Mitteilung über die Beendigung des Amtes eines Unternehmensleiters, wenn ein Unternehmen die Mitteilung nicht eingereicht hat.
  • Was wird der CRO mit den PPS-Nummern machen?
    Das CRO wird den Vornamen, den Nachnamen, das Geburtsdatum und die PPS-Nummer des Geschäftsführers, die elektronisch übermittelt wurden, mit den Daten des Ministeriums für Sozialschutz abgleichen. Damit die beiden Datensätze übereinstimmen, müssen Vor- und Nachname, die dem CRO übermittelt wurden, genau mit den Namen übereinstimmen, die mit dieser KKS-Nummer in der Datenbank des Ministeriums für Sozialschutz (DSP) verbunden sind. Das CRO hat bestätigt, dass es sich das Recht vorbehält, jede Einreichung abzulehnen, wenn es Diskrepanzen zwischen den eingereichten Informationen und den Informationen in der DSP gibt
  • Wird das CRO die PPS-Nummern eines Direktors aufbewahren?
    Wenn die beim CRO hinterlegte PPS-Nummer validiert wurde, wird sie in einem unumkehrbar gehashten/verschlüsselten Format sicher aufbewahrt und sicher gespeichert. Die PPS-Nummern sind weder für die Mitarbeiter des CRO noch für andere Parteien zugänglich und werden niemals an Dritte weitergegeben. Das CRO wird dann die gehashte/verschlüsselte Version der PPS-Nummern mit künftigen Anmeldungen abgleichen, wodurch eine Duplizierung von Datensätzen des Direktors vermieden werden soll.
  • Was geschieht, wenn ein Direktor keine PPS-Nummer hat?
    Wenn ein Direktor keine irische PPS-Nummer hat, muss er eine verifizierte Identitätsnummer (VIN) beantragen, indem er ein Formular VIF (Declaration as to Verification of Identity) ausfüllt und dieses beim CRO einreicht. Das Formular VIF muss den Namen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Adresse des Geschäftsführers enthalten und muss in Gegenwart eines Notars im Heimatland des Geschäftsführers beglaubigt werden. Digitale oder elektronische Unterschriften können auf dem VIF nicht akzeptiert werden.

    Nach erfolgreichem Ausfüllen des VIF-Formulars stellt der CRO die VIN dem Vorgesetzten und Einreicher des VIF aus. Die VIN muss dann für alle zukünftigen CRO-Registrierungen für jedes Unternehmen verwendet werden, das diesen Direktor ernennt. Wenn ein Direktor keine PPS-Nummer hat, aber zuvor eine RBO-Nummer beim Central Registry of Beneficial Owners (RBO) beantragt hat, kann der Direktor seine RBO-Nummer als VIN für den CRO-Antrag verwenden.

    VIFs werden im CRO-Suchsystem nicht angezeigt.

  • Gibt es Sanktionen bei Nichteinhaltung?
    Wer dieser neuen Anforderung nicht nachkommt, macht sich einer Straftat der Kategorie vier schuldig, die mit einer Geldstrafe von 5 000 EUR geahndet werden kann. Das bedeutet auch, dass ein Unternehmen seine Unterlagen nicht fertig stellen kann, was zu Verspätungszuschlägen und zum Verlust der Befreiung von der Rechnungsprüfung führen kann.
  • Was kommt als nächstes?
    Falls noch nicht geschehen, sollten die Unternehmen jetzt damit beginnen, die PPS- oder RBO-Nummern ihrer Geschäftsführer zu ermitteln und festzustellen, ob einer ihrer Geschäftsführer eine VIN beantragen muss. Das Formular VIF ist auf CORE verfügbar. Um unnötige Verzögerungen bei den Einreichungen zu vermeiden, sollten die Geschäftsführer und ihre Unternehmenssekretariate die Informationen, die das CRO über sie gespeichert hat (z. B. Vor- und Nachname), überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten zwischen diesen Informationen und den Daten des DSP feststellen.

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