Das Vereinigte Königreich hat die EU verlassen. Mit einem denkbar schlechten Handelsabkomem werden Niederlassungen mit virtuellem Büro sich selbst überlassen. Wir dachten das zumindest so etwas wie ein deutsch/amerikanisches Freundschaftsabkommen ausgehandelt wird.
Aber die Engländer haben nichts ausgehandelt.
Als einzig geeignete EU-Gesellschaftsform verbleibt die irische Limited.
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In nur wenigen Schritten ist die Dateneingabe vollzogen.
Die Registrierung der Gesellschaft erfolgt gewöhnlich innerhalb von
zwei Tagen.
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Der Secretary Service erstellt ordnungsgemäß die jährlich vom britischen/irischen Handelsregister und Finanzamt geforderten Veröffentlichungen und Erklärungen. Optional wird der Jahresabschluss zur Veröffentlichung an den Bundesanzeiger übermittelt.
Lieferung legalisierter Dokumente, wie beispielsweise das Certificate of Good Standing mit Apostille. Übertragung von Geschäftsanteilen, Ab- und Neuberufung von Organen, Änderung des Firmen Namen, Wiederherstellung einer gelöschten Gesellschaft, Kapitalerhöhung.
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Wichtige Umstände die man über juristische Personen wissen sollte.
Die Republik Irland ist seit dem 1. Januar 1973 EU-Mitgliedsland. Die Währung ist der Euro (EUR).
Die Irish Limited ist eine Unternehmensform in Irland, die auch als "Private Limited Company" (Ltd) bezeichnet wird. Sie ist eine sehr beliebte Unternehmensform in Irland, da sie einfach zu gründen, flexibel und als Irische Betriebsstätte steuerlich vorteilhaft ist.
Hier sind einige wichtige Merkmale der Irish Limited:
Gründung: Die Gründung einer Irish Limited ist vergleichsweise einfach und kann innerhalb von ein paar Tagen abgeschlossen werden. Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen, was bedeutet, dass das Unternehmen mit einer geringen Investition gestartet werden kann.
Haftung: Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz des Unternehmens die persönlichen Vermögenswerte der Aktionäre geschützt sind.
Steuern: Die Irish Limited bietet steuerliche Vorteile, insbesondere für Unternehmen mit hohen Gewinnen. Der Körperschaftsteuersatz in Irland beträgt 12,5%, was im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ niedrig ist.
Flexibilität: Die Irish Limited bietet eine große Flexibilität in Bezug auf die Strukturierung des Unternehmens. Es können verschiedene Klassen von Aktien ausgegeben werden, und es gibt keine Einschränkungen bei der Übertragung von Aktien.
Regulierung: Die Irish Limited unterliegt der Regulierung durch das Unternehmenregister (Companies Registration Office), das dafür sorgt, dass alle Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen.
Insgesamt ist die Irish Limited eine attraktive Option für Unternehmer, die ein Unternehmen in Europa gründen möchten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Unternehmensstruktur und Steuerregelungen je nach Land und Branche unterschiedlich sind.
Die Republik Irland hat am 1. Juni 2015 ein völlig neu überarbeitetes Gesellschaftsrecht in Kraft gesetzt.
COMPANIES ACT 2014 ersetzt COMPANIES ACTS 1963–2013.
Die weitaus meisten irischen Gesellschaften sind in der Rechtsform Private Company Limited by Shares im irischen Unternehmensregister Companies Registration Office registriert.
Das Companies Registration Office ist die zentrale Sammelstelle für öffentlich-rechtliche Informationen über irische Unternehmen und Firmennamen. Das CRO arbeitet unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Unternehmen, Handel und Beschäftigung. Seine Entsprechung ist das Britische Companies House.
Ab 2019 müssen zusätzlich die Namen der wirtschaftlich Berechtigten einer irischen Gesellschaft veröffentlicht werden.
Jedes irische Unternehmen muss folgende Aufgaben erfüllen:
Annual Return: In Irland sind alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung verpflichtet, einen Jahresbericht beim Companies Registration Office (CRO) einzureichen. Dieser Bericht ist ein Dokument, das Informationen über die Geschäftsführer, die Aktionäre und die Jahresabschlüsse des Unternehmens enthält. Der Jahresbericht muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Jahrestag der Gründung der Gesellschaft eingereicht werden. Wird der Jahresbericht nicht fristgerecht eingereicht, können Strafen verhängt und das Unternehmen aus dem Register gestrichen werden. Der Jahresbericht kann online über die Website des CRO oder in Papierform eingereicht werden. Die Kosten für die Einreichung des Jahresberichts variieren je nach Größe des Unternehmens. Neben dem Jahresbericht müssen Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Irland auch einen jährlichen Jahresabschluss beim Companies Registration Office einreichen. Diese Jahresabschlüsse umfassen eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und einen Bericht der Geschäftsführung.
Financial Statement: Als irische Limited muss das Unternehmen gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Companies Act 2014 seine Jahresabschlüsse erstellen und veröffentlichen. Die folgenden finanziellen Aussagen müssen erstellt werden:
Diese finanziellen Aussagen müssen den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften entsprechen, einschließlich der International Financial Reporting Standards (IFRS) oder der Generally Accepted Accounting Principles (GAAP).
Unser Secretary Service erledigt diese Aufgaben.
Der Körperschaftsteuersatz einer Irischen Betriebsstätte beträgt 12,5%. Gewerbesteuer gibt es nicht.
Aber diese Punkte, zur Anerkennung einer irischen Betriebsstätte, müssen erfüllt werden:
Das heißt der Hauptwohnsitz des Director muss in Irland sein. Die Beweislast gegenüber dem deutschen Finanzamt liegt beim Unternehmer.
Jedes Jahr muss gegenüber REVENUE der Jahresabschluss eingereicht werden.
Unser Secretary Service erledigt diese Aufgabe.
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer:
Im Deutschland ist der Körperschaftsteuersatz 15,0%, plus Gewerbesteuer, von durchschnittlich 15,0%, also insgesamt zirka 30,0%.
Umsatzsteuer: Als deutsche Betriebsstätte unterliegt die Limited den deutschen Gesetzen. Für kleine Gesellschaften gilt die Kleinunternehmerregelung. Der Schwellenwert für die MwSt-Registrierung, wurde am 01.01.2020, von 17.500 € auf 22.000 € heraufgesetzt.
Die Limited by Shares ist die häufigste Gesellschaftsform in der Republik Irland.
Gegründet wird das Unternehmen nach dem neuen irischen Gesellschaftsrecht.
Das irische Gesellschaftsrecht wurde mittlerweile grundlegend reformiert und ist am 1. Juni 2015 als Companies Act 2014 in Kraft getreten. Die neuen Limiteds haben nun uneingeschränkte Befugnisse, jegliche Geschäftstätigkeiten auszuüben und jede Art von Geschäft abzuwickeln.
Dadurch wurde es möglich eine Firma mit nur einem Director zu gründen. Zuvor waren es mindestens zwei. Zusätzlich musste ein Director seinen Hauptwohnsitz in Irland haben.
Folgende Merkmale gelten nach dem neuen Recht für diesen Gesellschaftstyp:
Eine Zweigniederlassung kann in das örtliche Handelsregister eingetragen werden.
Die Limited by Guarantee wird von gemeinnützigen, nicht gewinnorientierten Firmen verwendet, die als juristische Person auftreten möchten.
Eine Zweigniederlassung kann in das örtliche Handelsregister eingetragen werden.
Eine Zweigniederlassung einer irischen Limited (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland ist eine Möglichkeit für das Unternehmen, seine Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt auszudehnen, ohne eine separate deutsche Gesellschaft gründen zu müssen.
Um eine Zweigniederlassung in Deutschland zu eröffnen, muss das irische Unternehmen zunächst eine notariell beglaubigte und ins Deutsche übersetzte Gründungsurkunde, Satzung, Irischen Handelsregisterauszug, vorlegen. Außerdem müssen alle Unterlagen, die in der Geschäftssprache des Unternehmens vorliegen, ebenfalls ins Deutsche übersetzt werden.
Weiterhin müssen alle Formalitäten erfüllt werden, die auch bei der Gründung einer deutschen Gesellschaft notwendig sind. Dazu gehört die Anmeldung der Zweigniederlassung beim Handelsregister, die Gewerbeanmeldung, die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Beantragung einer Steuernummer.
Die Zweigniederlassung einer irischen Limited in Deutschland ist rechtlich gesehen keine eigenständige juristische Person, sondern Teil des irischen Unternehmens. Das bedeutet, dass das irische Unternehmen für alle Schulden und Verpflichtungen der Zweigniederlassung haftet.
Deutschland: Pflicht zur elektronischen Identifikation
In Deutschland setzt das DiRUG die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1151 in deutsches Recht um und ist am 01.08.2022 bundesweit in Kraft getreten.
Der Companies (Corporate Enforcement Authority) Act 2021 enthält eine Bestimmung, nach der die Direktoren irischer Unternehmen verpflichtet sind, auf bestimmten Dokumenten, die dem Companies Registration Office (CRO) vorgelegt werden, ihre Personal Public Service (PPS)-Nummern anzugeben, um die Überprüfung der Identität eines Direktors zu ermöglichen.
Das CRO hat angekündigt, dass diese Anforderung ab dem 23. April 2023 in Kraft tritt.