Ein Auszug aus dem irischen Handelsregister wird als "COMPANY PRINTOUT" bezeichnet.
Die Bescheinigung wird vom Handelsregisteramt ausgestellt, beglaubigt und per Post zugestellt. Es wird normalerweise verwendet zum Nachweis der Existenz der Gesellschaft und der Vertretungsberechtigung des Director.
Ein Auszug aus dem Handelsregister bestätigt folgenden Sachverhalt:
Das Dokument trägt die Unterschrift eines Staatssekretärs, sowie den Ort, Adresse und Datum.
Ein beglaubigter Auszug aus dem irischen Unternehmensregister ist unbedingt erforderlich bei Grundbuchangelegenheiten im Namen der Gesellschaft. Im Allgemeinen verwendet für Notarielle Beglaubigung bei Immobilientransaktionen und der Eintragung in das deutsche Handelsregister.
Durch Hinzufügung einer Apostille erreicht man die Überbeglaubigung.
3 Wochen
Europäische Länder mit Kurierkosten Aufschlag
Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Liechtenstein, Kasachstan, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine