Gemeinsamer Meldestandard - Common Reporting Standard (CRS)

Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten

Common Reporting Standard (CRS) sowie Competent Authority Agreements (CAA) wurden von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), im Auftrag der G20-Staaten, als globaler Standard für den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten für Steuerzwecke entwickelt und am 21.7.2014 publiziert.

Am 29. Oktober 2014 unterzeichneten dann 51 Staaten ein multilaterales Abkommen zum automatischen Austausch von Kontoinformationen ihrer Privat- und Firmenkunden zwischen den Vertragsstaaten.

96 Staaten waren mit Stand vom November 2014 dem Vertrag beigetreten.

  • 56 Staaten beginnen den automatische Datenaustausch im September 2017 und übermitteln einmal jährlich automatisch die Daten der seit 2016 bestehenden Finanzkonten
  • 40 Staaten beginnen den automatische Datenaustausch im September 2019 und übermitteln einmal jährlich automatisch die Daten der seit 2017 bestehenden Finanzkonten

Die Länderliste sortiert nach Startdatum kann auf der Webseite der OECD Liste der CRS Mitgliedsstaaten nach Beitrittsdatum eingesehen werden.

Ab dem 31.07.2017 sind Finanzinstitute zur Meldung bestimmter Finanzinformationen verpflichtet.

Betroffen sind Konten von natürlichen und juristischen Personen.

Gemeldet werden: Name, Anschrift, Wohnsitzstaat, Nationalität, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Kontonummer, Kontostand zum Ende des Berichtsjahres, alle Arten von Kapitalerträgen.

Vorbild für CRS ist ist der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Gesetz über Meldepflichten gegenüber dem US-amerikanischen Fiskus.

Ausländische Finanzinstitute sind verpflichtet den USA Kontoinformationen von bei ihnen geführten Konten zu übermitteln, wenn der Kontoinhaber in den USA steuerpflichtig ist.

Die USA sind weltweit das einzige (größere) Staatsgebilde indem die Bürger, unabhängig von ihrem Lebensmittelpunkt, ihr weltweites Einkommen versteuern müssen.