Offenlegungspflicht

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Die Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung von Jahresabschlüssen besteht seit dem 1. Januar 2007 durch die Slim IV-Richtlinie (2003/58EG) europaweit. In den meisten EU-Mitgliedstaaten kann online danach recherchiert werden.

Wozu dient die Offenlegung des Jahresabschlusses?

Angesichts der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen soll die Offenlegungspflicht es Vertragspartnern, Gläubigern und Gesellschaftern ermöglichen, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu verschaffen.

Länder

Bundesanzeiger Deutschland

Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger (ab Abschlussstichtag 31.12.2006)

Seit dem 01.01.2007 sind in Deutschland die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse von Unternehmen an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung zu übermitteln. Die Veröffentlichungspflicht geht auf das am 01.01.2007 in Kraft getretene „Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG)“ zurück und besteht rückwirkend für den Abschlussstichtag 31.12.2006. Zuerst musste also das Wirtschaftsjahr 01.01.2006 - 31.12.2006 veröffentlicht werden.

Option zur Hinterlegung (ab Abschlussstichtag 31.12.2012)

Aufgrund der EU-Richtlinie 2012/6/EU und des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) haben Kleinstunternehmen die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Die Hinterlegungsoption gilt nur bei Jahresabschlüssen mit Abschlussstichtag 31.12.2012 oder später. Jahresabschlüsse mit früheren Abschlussstichtagen sind weiterhin zu veröffentlichen.

Die Schwellenwerte liegen derzeit bei:

  • 350.000 Euro Bilanzsumme,
  • 700.000 Euro Umsatzerlöse und
  • 10 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt

Hinweis

Die Hinterlegungsoption gilt nicht für Gesellschaften mit ausländischem Hauptsitz!
Die im deutschen Handelsregister eingetragene Niederlassung einer Limited muss ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen!

Veröffentlichen oder Hinterlegen?

Wird der Jahresabschluss veröffentlicht kann er von Jedermann ohne Registrierung kostenlos eingesehen werden, wird er hinterlegt muss man sich vorher registrieren lassen um den Zugang zur Beauskunftung zu erhalten.

Welche Unternehmen sind von der Veröffentlichungspflicht betroffen?

  • u.a. die im deutschen Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung einer Limited Gesellschaft
  • u.a. die Limited & Co. KG, bei der keine natürliche Person unbeschränkt haftet

Welche Unternehmen sind befreit?

  • u.a. Limited & Co. KG, wenn mindestens eine natürliche Person persönlich voll haftet

Innerhalb welcher Frist sind die Unterlagen einzureichen?

  • Spätestens 12 Monate nach Abschluss des Wirtschaftsjahres. Bei einem Geschäftsjahresende am 31.12.2013 sind also spätestens zum 31.12.2014 die Daten zu übermitteln.

Konsequenzen bei Pflichtverletzung

Das BUNDESAMT FÜR JUSTIZ leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Verfahren beginnt mit der zugestellten Aufforderung innerhalb von 6 Wochen seiner Pflicht zur Offenlegung nachzukommen und der zusätzlichen Androhung ein Ordnungsgeld bei erneuter Säumnis festzusetzen.

Die Höhe des Ordnungsgeldes hat es in sich.

Pro Festsetzung: von mindestens 2.500 Euro bis zu 25.000 Euro.

Eine Vielzahl kleiner Unternehmen wurde aus diesem Grunde ruiniert.

Companies Registration Office Irland

Veröffentlichung der Annual Accounts im Companies Registration Office

Die Annual Accounts sind der buchhalterische Jahresabschluss einer irischen Gesellschaft. Sie folgen den Regeln der Accounting Standards UK-GAAP.

Der Jahresabschluss deutscher Unternehmen kommt nach Regeln deutschen Handelsrechts (HGB) zustande. Wird die Gesellschaft nur außerhalb des Vereinigten Königreichs tätig ist eine Überleitungsrechnung zwischen den Regelwerken erforderlich.

Diese Aufgabe übernimmt unser Secretary Service für ein Unternehmen das die "Small Company" Regeln einhält. Mindestens zwei der drei folgenden Voraussetzungen müssen zutreffen:

  • Umsatz kleiner als £5,600,000 (ca. 6,8 Mio. EUR)
  • Bilanzsumme kleiner als £2,800,000 (ca. 3,4 Mio. EUR)
  • weniger als 50 Beschäftigte

Innerhalb welcher Frist sind die Unterlagen einzureichen?

Spätestens 12 Monate nach Abschluss des Wirtschaftsjahres. Bei einem Geschäftsjahresende am 31.12.2013 sind also spätestens zum 31.12.2014 die Daten zu übermitteln.

Hinweis

Eine im deutschen Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung einer Limited ist gemäß § 325a HGB verpflichtet, ihre Annual Accounts im deutschen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Veröffentlicht werden hier die bereits vorher im Companies House publizierten Annual Accounts.

Bilanz Transfer, Überleitungsrechnung

Für die Übertragung in das britische Formular benötigen wir spätestens 14-Tage vor Fälligkeit in England die Zahlen der Bilanz.

Aus Ihrem deutschen Jahresabschluss wird ausschließlich die Bilanz benötigt. Keine Gewinn- und Verlust Rechnung.

Firmenbuch Österreich

Jahresabschluss für das Firmenbuch

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.

Der Umfang der einzureichenden Unterlagen bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft.

Kleine Gesellschaften müssen nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.

Kapitalgesellschaften, deren Umsätze in den zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000,00 Euro überschreiten, haben ab dem Jahresabschluss 2007 (Wirtschaftsjahr 2007/2008) zwingend den Jahresabschluss elektronisch an das Firmenbuch zu übermitteln.

Kleine Kapitalgesellschaften und kleine Ltd. & Co KGs, die zur elektronischen Einreichung verpflichtet sind können die Bilanzdaten in ein elektronisches Formblatt eingeben und dann übermitteln. https://www.justiz.gv.at