PSC-Register (Persons with Significant Control)
Das neue Register über Personen mit maßgeblicher Kontrolle über ein Unternehmen.
Die Einführung des PSC Registers wurde am 26.03.2015 durch den "The Small Business, Enterprise and Employment Act" beschlossen und ist ein zentraler Bestandteil des Engagements der britischen Regierung für mehr Unternehmenstransparenz.
Das Vereinigte Königreich nimmt in dieser Frage eine Vorreiterrolle ein, wobei ähnliche Schritte nun auf EU-Ebene im Rahmen der Vierten Geldwäscherichtlinie eingeleitet wurden.
Ab dem 6. April 2016 müssen alle nicht börsennotierten britischen Unternehmen und Limited Liability Partnerships (LLPs) ein Register der Personen führen, die eine wesentliche Kontrolle über sie haben.
Das PSC-Register identifiziert die Personen, die letztendlich mehr als 25% der Aktien einer Gesellschaft (oder mehr als 25% des Vermögens einer LLP), mehr als 25% der Stimmrechte der Gesellschaft/LLP besitzen oder kontrollieren oder anderweitig die Kontrolle über die Gesellschaft und ihr Management ausüben.
Da sich die Personen, die ein Unternehmen kontrollieren, oft von denjenigen unterscheiden, die im Aktionärs- /Mitgliederverzeichnis eingetragen sind, kann das PSC-Register oftmals ganz anders aussehen - und viel interessanter sein - als das Aktionärs- /Mitgliederregister.
Die PSC Informationen die eine Gesellschaft zu übermitteln hat:
- Name des PSC
- Service Adresse
- Land, Staat, in dem der PSC sich in der Regel aufhält
- Nationalität
- Geburtsdatum
- Adresse des Hauptwohnsitzes (URA)
- Datum an dem die Person PSC wurde
- Die Kontrollnatur des PSC’s über die Gesellschaft
Das PSC-Register ist öffentlich einsehbar.
Ab dem 30. Juni 2016 können die Informationen online abgerufen werden (mit Ausnahme der URA Informationen und dem Geburtsdatum).
Mai 2015
Geldwäschegesetz
Um dem Geldwäschegesetz "Money Laundering Regulations" Rechnung zu tragen sind gewisse persönliche Daten zu erheben. "Companies Act 1985" fordert die Aufnahme der Heimatadresse und das Geburtsdatum des Director und die Heimatadresse des Secretary in das öffentliche Handelsregister.
Zusätzlich wird ab 2011, bei der Berufung zum Director, der Lebensmittelpunkt des Directors abgefragt.
Ab April 2016 wird durch die Einführung eines öffentlichen Registers (PSC Register) auch die Kontrollnatur der Gesellschafter abgefragt.
Das PSC Register ist öffentlich und ermöglicht Einsicht in persönliche Daten der Shareholder. Bisher waren nur der Vor- und Nachname einer natürlichen Person, oder der Firmenname einer juristischen Person öffentlich zugänglich.