Rechtsformen United Kingdom
Vereinigtes Königreich
Limited by Shares
Die Limited by Shares ist die am häufigsten genutzte Gesellschaftsform im Vereinigten Königreich. Gegründet wird das Unternehmen nach britischem Gesellschaftsrecht. Gesetzlich geregelt durch dessen Hauptquelle den COMPANIES ACT 2006. Der innerstaatliche Gültigkeitsbereich erstreckt sich auf England und Wales, Schottland und Nordirland.
Das Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Zur Errichtung der Firma reicht eine einzige Person aus. Für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen.
Das gezeichnete Kapital ist in Aktien (Shares) aufgeteilt. Die Mindestkapitalhöhe ist eine Einheit einer konvertierbaren Währung (z.B. GBP, EUR, US-Dollar). Aktien dürfen nur privat, nicht öffentlich, zum Kauf angeboten werden.
Directors können von jeder Nationalität sein. Das Mindestalter des Director beträgt 16 Jahre. Mindestens ein Director des Unternehmens muss eine natürliche Person sein, weitere Directors können juristische Personen sein. Die Ernennung eines Company Secretary ist freiwillig.
Der Firmenname muss mit Limited, Ltd, Ltd. enden.
Limited by Guarantee
Im Vereinigten Königreich und der Republik Irland wird diese Gesellschaftsform in erster Linie von gemeinnützigen (charitable), nicht gewinnorientierten (non-profit) Unternehmungen verwendet, die als juristische Person auftreten wollen.
Mindestens ein Mitglied stellt eine Bürgschaft um im Insolvenzfall der Gesellschaft mit einem vorher festgelegten Geldbetrag zu haften. Üblicherweise ein kleiner Betrag.
Da es keine Gesellschaftsanteile gibt, können Gläubiger diese auch nicht pfänden!
Die Pflicht das Wort Limited am Ende des Firmennamen anzugeben kann im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden.
Ohne Gewinnabsicht muss aber nicht sein! Falls die Satzung es erlaubt können Gewinne an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Dann geht allerdings der Status der Gemeinnützigkeit verloren. Über uns kann die Gesellschaft mit unterschiedlichen Gesellschaftsverträgen gegründet werden.
Beispiele von Unternehmen dieser Gesellschaftsform sind: Klubs, Mitgliedschaft Organisationen, Wohnraumverwaltungsgesellschaften, Sportverbände, nichtstaatliche Organisationen (non-governmental organizations, bekannt als NGOs), politische Parteien (wie die britische Unabhängigkeitspartei), Wohltätigkeitsorganisationen und Hilfsorganisationen wie beispielsweise OXFAM.
Eines der größten Unternehmen ist BUPA - The Healthcare Company, mit weltweit 32 Millionen Kunden.
Limited Liability Partnership
Die LIMITED LIABILITY PARTNERSHIP ist eine Mischform von Kapital- und Personengesellschaft. Die Rechtsform ist verhältnismäßig jung. Gesetzlicher Hintergrund ist der LIMITED LIABILITY PARTNERSHIPS ACT 2000, vom 6 April 2001.
Wie bei einer Kapitalgesellschaft gilt auch hier die Haftungsbeschränkung. Kein Partner haftet persönlich für das Fehlverhalten oder die Fahrlässigkeit der anderen Mitglieder. Steuerlich wird die LLP als Personengesellschaft behandelt.
Beliebt ist diese Gesellschaftsform im freiberuflichen Bereich, bei Anwaltskanzleien, Architekten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Die Partner einer LLP heißen Members und üben die Geschäftsführung direkt aus. Members können natürliche oder juristische Personen sein. Die Gesellschaftsgründung erfordert mindestens zwei designated members.
DESIGNATED MEMBERS sind im Vergleich zu den MEMBERS zusätzlich verantwortlich für folgende Aufgaben:
- wenn erforderlich, Ernennung von Wirtschaftsprüfern
- Unterzeichnung der ANNUAL ACCOUNTS im Namen der Partner
- Abgabe des CONFIRMATION STATEMENT (vormals ANNUAL RETURN)
- Übermittlung von Änderungsmitteilungen
- im Falle der Liquidation, die Durchführung von Handlungen im Auftrag der LLP
Im Juli 2013 wurde in Deutschland die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) eingeführt. Voraussetzung für die beschränkte Berufshaftung ist der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung. Für beratende Ingenieure, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, lautet die Mindestversicherungssumme 2.5 Mio. Euro.
Die Jahresprämie für diesen Versicherungsschutz beträgt ca. 20.000 Euro.
Dieser Haftpflichtversicherungsschutz schließt die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mit ein. Die persönliche Haftung der Partner, für Gehälter, Mieten, Versicherungsbeiträge bleibt weiter bestehen.